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Allgemeine Geschäftsbedingungen von MTA-Sicherheitstechnik (Stand 02. Mai 2008)
- Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MTA-Sicherheitstechnik und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt MTA-Sicherheitstechnik nicht an, es sei denn, MTA-Sicherheitstechnik hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
- Vertragsabschluss
Der Kunde bestellt per Online-Shopping im Internet Waren bei MTA-Sicherheitstechnik. MTA-Sicherheitstechnik verpflichtet sich zur Ausführung der Bestellung zu den Bedingungen der Website, soweit die Bestellung sich auf handelsübliche Mengen beschränkt. Die Bestellung größerer als handelsüblicher Mengen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MTA-Sicherheitstechnik. Bei der Bestellannahme gilt, dass MTA-Sicherheitstechnik erst nach Prüfung der Rechnungsbegleichung den jeweils nächsten Auftrag bearbeitet.
- Haftung:
Für falsche Anwendung oder Handhabung wird keine Haftung übernommen. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er sich mit der Handhabung, dem Einbau und dem Gebrauch von mechanischer Sicherheitstechnik auskennt. MTA-Sicherheitstechnik verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist MTA-Sicherheitstechnik zum Rücktritt berechtigt. Falls der Lieferant von MTA-Sicherheitstechnik trotz vertraglicher Verpflichtung MTA-Sicherheitstechnik nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist MTA-Sicherheitstechnik ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
- Lieferung, Belieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von 8 bis 12 Werktagen ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bei Sonderanfertigungen und besonders hochwertigen Artikeln wird Ihnen der Liefertermin gesondert mitgeteilt! MTA-Sicherheitstechnik übernimmt keine Haftung für die Einhaltung der vom Besteller ausgesuchten und voraussichtlichen Lieferfrist oder des vom Besteller vorgegebenen Lieferzeitpunktes wie auch für die Vollständigkeit der Ausführung der Bestellung. Soweit Produkte aufgrund nicht vorhersehbarer Nachfrage oder weil sie im Angebot der Website als knapp ausgewiesen sind, nicht geliefert werden können, besteht auf Seiten des Bestellers dann kein Anspruch auf Belieferung oder Nachlieferung. Wenn der Besteller Verbraucher ist, seine Warenbestellung also weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, geht die Gefahr für die bestellten Waren gem. § 446 BGB mit Zugang beim Empfänger auf diesen über. Wenn der Besteller kein Verbraucher ist, seine Warenbestellung also seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, geht die Gefahr für die bestellten Waren gem. § 447 BGB mit Abgang aus dem Lager von MTA-Sicherheitstechnik auf den Empfänger über.
- Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller zahlt den Kaufpreis per Nachname, Vorauszahlung oder per Kreditkarte. Bezahlung per Rechnung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Mit der Absendung der bestellten Ware wird der Kaufpreis fällig. Darüber hinaus ist bei Nachnahmesendungen die dafür von der Deutschen Post AG zusätzlich erhobene Gebühr in Höhe von 2,00 € an den Postboten vom Besteller zu tragen. Alle Preise in unserem Shop sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird die Rechnungssumme nicht 7 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist MTA-Sicherheitstechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls MTA-Sicherheitstechnik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist MTA-Sicherheitstechnik berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Zahlung auf Rechnung ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. MTA-Sicherheitstechnik behält sich vor, die Zahlungsweise "Rechnung" für bestimmte Bestellungen nicht zu akzeptieren und den Besteller stattdessen auf andere Zahlungsarten (z.B. Nachname, Vorauszahlung, Kreditkarte) zu verweisen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
- Reklamation, Gewährleistung, Mängelhaftung
Sollten Sie, trotz sorgfältiger Kontrollen, einmal ein mangelhaftes oder beschädigtes Produkt erhalten bittet MTA-Sicherheitstechnik um Information. Ein Versäumnis dieser Information hat allerdings keinen Einfluss auf Ihre Gewährleistungsansprüche. Diese bleiben hiervon unberührt. Der Gewährleistungszeitraum beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware.
Senden Sie die betroffene Ware (inklusive Rechnungs- und Lieferscheinkopie der Lieferung sowie einer detaillierte Fehlerbeschreibung) an uns zurück. Bitte beachten Sie, dass wir keine unfreien Rücksendungen annehmen können. Bei berechtigten Mängeln werden die Versandkosten in einem angemessenen Rahmen unverzüglich zurückerstattet. Liegt ein von MTA-Sicherheitstechnik zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Ist MTA-Sicherheitstechnik zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die MTA-Sicherheitstechnik zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. MTA-Sicherheitstechnik haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet MTA-Sicherheitstechnik nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von MTA-Sicherheitstechnik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Bei fehlen einer wichtigen zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MTA-Sicherheitstechnik sowie bei Ansprüchen des Bestellers aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz gilt die vorgenannte Haftungsbeschränkung nicht.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit zulässig, wird für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Gerichtsstand München vereinbart.
- Widerrufs- und Rückgaberecht und deren Folgen
Wenn Sie Verbraucher sind, Ihre Warenbestellung also weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haben Sie nach § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein befristetes Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.
- Der Verbraucher kann sein Widerrufs- und Rückgabeverlangen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache abgeben. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Erhaltes der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
- Der Widerruf ist zu richten an:
MTA-Sicherheitstechnik Michael Taistra Putzbrunner Str. 98 85521 Ottobrunn Fax.: 089-66 00 73 41 E-Mail:service@sicherheitsladen.net
- Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Insbesondere sind dies Anfertigungen von Schließanlagen, Gleichschließungen, Schließzylinder mit einer Gesamtlänge über 65 mm, Mehr- und Nachschlüssel, Abweichungen von der Standardfarbe und ähnliches.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
- Der Verbraucher hat hierzu paketversandfähige Sachen zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von MTA-Sicherheitstechnik. Für den Fall der Weitergabe der Ware gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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